Vorträge & Tagungen

Annegret Winter: Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie bedroht historische Mühlenstandorte

Die Wasserrahmenrichtlinie

Der Klimawandel löst Flut- und Hochwasserkatastrophen in Europa aus. Eine integrierte Gewässerschutzpolitik in Europa soll über Staats- und Ländergrenzen hinweg eine koordinierte Bewirtschaftung der Gewässer innerhalb der Flusseinzugsgebiete bewirken, deshalb ist die Umsetzung der Richtlinie 2000/60 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik vom 23. Oktober 2000 (Wasserrahmenrichtlinie WRRL) erforderlich. Die Fluß- und Wasserläufe werden erstmals in ihrer Gesamtlänge von der Quelle bis zur Mündung erfasst und beurteilt. Durch die Richtlinie werden neue Impulse für einen stärker ökologisch ausgerichteten ganzheitlichen Gewässerschutz erwartet. Auch ökonomische Betrachtungen gewinnen an Bedeutung. Die Ziele sind vielfältig z B. die Bekämpfung des Klimawandels, eine Verbesserung der Wasserqualität, die Erhaltung der natürlichen Lebensräume und der biologischen Vielfalt, die Nutzung der Wasserkraft für die Herstellung von erneuerbarer Energie usw. Bis Ende 2009 werden die Maßnahmeprogramme von den Ländern in Zusammenarbeit mit den Maßnahmeträgern erarbeitet und bis März 2010 an die EU-Kommission gemeldet. Mit zahlreichen Förderprogrammen versuchen die EU-Kommission, der Bund und die Länder, die Belastungen tragbar zu gestalten. Einen Überblick über die Umsetzung der WRRL für NRW stellt www.wassernetz-nrw.de dar. Bis Ende 2015 soll der hier angestrebte Zustand an allen Gewässern Europas Wirklichkeit werden.

Rettung der Kulturlandschaft – ein Wettlauf mit der Zeit

Betroffen von dieser Richtlinie ist eine Jahrtausende alte Kulturlandschaft entlang der Flussläufe. Die Regulierung der Wasserläufe zur Nutzung der Wasserkraft besteht aus gewachsenen historischen Systemen, welche sich im Mittelalter stetig entwickelten und erst in der Neuzeit mit dem Beginn der Industrialisierung an Bedeutung verloren. Die Wiederentdeckung der Kulturlandschaften steht im Gegensatz zu den Renaturierungsmaßnahmen. Die Rettung dieses kulturellen Erbes ist deshalb ein Wettlauf mit der Zeit. Europaweit werden die Mühlen erfasst. Einen weltweiten Überblick bietet die Seite von The International Molinological Society (TIMS). TIMS widmet sich seit 1965 dem Studium von Mühlen. Einen Überblick über die Erfassung in Europa im Internet siehe unter www.aeggy.de/muehle/ und für Deutschland auf der Internetseite der Deutschen Mühlengesellschaft www.muehlen-dgm-ev.de, außerdem bei www.deutsche-muehlen.de.

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Förderfibel – Hilfe für die Mühlen und ihre Kulturlandschaft

Die Förderfibel für Mühlen soll den Eigentümern und den Freunden und Förderern von Mühlen einen Überblick über die Fördermöglichkeiten der Öffentlichen Hand sowie privater Stiftungen geben. Die Kenntnis der Fördermöglichkeiten kann helfen, auch unter Berücksichtigung der Umweltaspekte, das kulturelle Erbe zu erhalten und zu bewahren. Betroffen sind besonders die Wassermühlen, weil sie am Wasser liegen und damit auch in Überschwemmungs- und Hochwasserschutzgebieten. Wichtig ist die Überprüfung des Denkmalwertes dieser Mühlen und ihrer kompletten Außenanlagen einschließlich ihrer Querbauwerke sowie von bisher noch nicht unter Schutz gestellter Mühlen. Allein in Nordrhein-Westfalen sind von den Landeskonservatoren etwa 13500 Querbauwerke zu überprüfen. Die Förderfibel ist erhältlich bei der Geschäftsstelle des Mühlenverbandes Rhein-Erft-Rur e.V., Willy Brandt Platz 1, 50126 Bergheim, Tel.:02271/834160, Fax: 02271/832325, info@muehlenverband-rhein-erft-rur.de, website www.muehlenverband-rhein-erft-rur.de.

Mühlen im Rheinland und im Bereich der Regionale 2010

Im Rheinland gab es Mitte des 19. Jahrhunderts 3336 Wassermühlen und 265 Windmühlen. Einige der Mühlen entwickelten sich zu größeren Produktionsstätten. Dem Arbeitskreis „Mühlen und Hämmer links und rechts des Rheins“ liegt eine erste Bestandaufnahme historischer Quellenauswertung vom Historiker Peter Staatz vor. Für den Bereich der Regionale 2010 in NRW (Städte Köln, Bonn, Leverkusen und Kreise Rhein-Erft-Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis, Oberbergischer Kreis, Rhein-Sieg-Kreis) wurden rund 1070 Mühlenstandorte aus den Quellen erfasst. Diese Bestandsaufnahme ist ebenfalls beim Mühlenverband Rhein-Erft-Rur e. V. erhältlich. Das Ergebnis der Quellenforschung hat ermittelt, dass hiervon nur 15 Mühlen noch voll funktionsfähig sind. Bei 297 Mühlen sind noch Antrieb oder Mahlwerk oder Wasseranlagen erhalten. Diese Mühlen sind jedoch nicht mehr funktionstüchtig. Bei 84 Anlagen sind noch die Gebäude vorhanden. Bei 430 Mühlen ist von den Gebauden nichts mehr vorhanden.  Dies Ergebnis ist vor dem Hindergrund, daß 1957 ein Mühlenstilllegungsgesetz verabschiedet wurde, nicht verwunderlich. Es bewilligte Müllern und Mühlenbesitzern eine staatliche Prämie unter der Auflage, dreißig Jahre lang die stillgelegte Mühle nicht mehr zu betreiben. Im Zuge der staatlichen Subventionierung wurden die meisten Mühlen aufgegeben.Heute wird der Denkmalwert der Mühlen und ihrer Kulturlandschaft neu erfasst. Die Mühlenstandorte werden verortet und in die Datenbank vom Mühlenverband Rhein-Erft-Rur www.muehlenverband-rhein-erft-rur.de und in das Informationssystem über Kulturlandschaften in NRW vom Landschaftsverband Rheinland www.kuladignw.de digital eingearbeitet. Erst danach ist ein Abgleich mit der tatsächlichen Situation vor Ort und die Vernetzung ins Touristennetzwerk möglich. Ein Erfahrungsaustausch und eine Zusammenarbeit für das Rheinland mit Westfalen mit dem Rheinland findet durch den Mühlenkreis Minden-Lübecke www.minden-luebbecke.de statt.

Bedeutung der untergegangenen Mühlenstandorte

Der größte Teil der Mühlen ist zwar untergegangen. Diese Standortekönnen jedoch Bodendenkmäler sein. Der archäologische Sensationsfund der Mühle aus der Zeit der Karolinger beim Bau des neuen Hochwasserschutzbeckens in Erftstadt-Niederberg zeigt, wie wichtig die wissenschaftliche Erfassung aller Mühlenstandorte ist. An die untergegangenen Mühlenstandorte erinnern noch alte Mühlenbäche, Mühlenteiche, Wehranlagen usw.

Das Beispiel Hamburg

Das Beispiel von Hamburg, zeigt, wie noch heute bedeutende Teile desStadtbildes auf die Geschichte der Mühlen zurückzuführen sind. Hamburg wird deshalb sicherlich nicht die aufgestauten Mühlenteiche der Außen- und Binnenalster zurückbauen. Mit der Stadtgründung von Hamburg wurde auch gleichzeitig eine Mühle errichtet für die notwendige Versorgung der Bevölkerung. Hierfür war die Anstauung der Alster erforderlich. Durch den Bevölkerungszuwachs erfolgte später noch die Errichtung einer zweiten Mühle mit einer weiteren Anstauung der Alster. Der Jungfernstieg ist ein ehemaliger Mühlendamm. Vorbildlich ist die Erfassung der „Wasser-, Wind- und Industriemühlen in Hamburg“ von Axel Feuß für die Kulturbehörde Hamburg / Denkmalschutzamt (Boyens Buchverlag, ISBN-3-8042-1243-3). Auch die nicht mehr existierenden Mühlen wurden erfasst.

Autorin der Förderfibel und dieses Beitrages:
Annegret Winter
Josef-Zilken-Str. 24
50374 Erftstadt

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Fotos: Mühlen und Wasserbau in den französischen Pyrenäen, 2007

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