Denkmalschutz & Abriss

Berlin: Denkmaltag-Diskussion: DENKMALSCHUTZ ALS BÜRGERRECHT? – Ehrenamtliche Denkmalorganisationen durch Verbandsklagerecht stärken

Die drohende Novellierung – und damit Schwächung – des Denkmalschutzgesetzes in Nordrhein-Westfalen ist nur ein Beispiel: Der Denkmalschutz gerät zunehmend zwischen die Stühle bzw. unter die Räder, angesichts mächtiger anderer Interessen…

„Denkmalbehörden, Planungsämter und Politiker entscheiden in Deutschland, was zu unserem kulturellen Erbe gehört und wie damit umgegangen wird. Die Entscheidungen werden in der Regel nach fachlichen Gesichtspunkten getroffen, es können aber auch „im öffentlichen Interesse“ sachfremde Erwägungen einfließen. Planungsbehörden wägen Denkmalbelange weg, Politiker gewichten denkmalfremde Belange höher als das Anliegen von Konservatoren und Archäologen, und personell schrumpfende Denkmalbehörden müssen andere Prioritäten setzen.

Manche Denkmalfreunde reagieren darauf enttäuscht. Vereinzelt erheben deshalb Denkmalexperten und Denkmalenthusiasten seit Jahren ihre Stimme und empfehlen nach dem Beispiel des Umweltschutzes, Verbänden und Vereinen, die sich dem Erhalt von Denkmalen verschrieben haben, ein Mitspracherecht einzuräumen, das sich klageweise gerichtlich durchsetzen lässt. Ein sogenanntes Vereins- oder Verbandsklagerecht existiert in den Denkmalschutzgesetzen der deutschen Länder nicht. Es könnte helfen, behördliche bzw. politische Entscheidungen über Erhalt oder Abriss von Denkmalen und über erfolgte oder unterlassene Unterschutzstellungen im Interesse der Allgemeinheit gerichtlich überprüfen und womöglich korrigieren zu lassen.

Die von ICOMOS Deutschland gemeinsam mit der Humboldt Universität zu Berlin geplante Informations- und Diskussionsveranstaltung zum Berliner Tag des offenen Denkmals 2020 soll aufzeigen, welche rechtlichen Möglichkeiten Verbänden und Vereinen derzeit offenstehen und welche rechtlichen Instrumente im öffentlichen Interesse wünschenswert wären, um hoheitliche Denkmalentscheidungen durch ein Verbandsklagerecht für engagierte Bürgerinnen und Bürger hinterfragen zu können.“

12. September 2020, 17:00 Uhr

Programm

Begrüßung

Prof. Dr. Ulrich Battis, Humboldt-Universität zu Berlin, Praktiker-Seminar für Bau- und Planungsrecht
Prof. Dr. Jörg Haspel, Präsident ICOMOS Deutschland

Einführung
Dr. Jörg Spennemann, Oberlandesanwalt Bayern:
Kann das Denkmalrecht vom Umweltrecht lernen?

Statements:

Peter Rottner, Landesgeschäftsführer BUND Bayern (angefragt): Denkmalschutz im Schlepptau? Erfahrungen der Umweltbewegung mit dem Verbandsklagerecht

Gregor Hitzfeld, Generalsekretär ICOMOS Deutschland: Verbandsklagerecht im Denkmalschutz? Für wen?

Podiumsdiskussion mit den Referenten sowie:

Matthias Schubert, Vorsitzender Richter, Verwaltungsgericht Berlin,

Elisabeth Ziemer, Denkmal an Berlin e.V., KulturErbeNetz Berlin,

Marius Müller, ICOMOS Deutschland, European Students‘ Association for Cultural Heritage

unter der Leitung von:

Louisa Kimmig, Kunst & Recht. a conversation series

Ort: Nicolaihaus, Brüderstr. 13   1017 Berlin
Platzzahl begrenzt, Veranstaltungsort barrierefrei
Veranstalter: ICOMOS Deutschland, Humboldt-Universität zu Berlin

Anmeldung erforderlich: icomos@icomos.de

Siehe auch: www.icomos.de

Einladung und Programm zum Download (bitte anklicken!): Denkmalschutz-Bürgerrecht

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