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Denkmalschutz für Bonner Schrägseilbrücke beantragt

Ein Jahr lang wurde geprüft, jetzt steht fest: Die Bonner Friedrich-Ebert-Brücke entspricht den gesetzlichen Kriterien eines Denkmals. Das 1967 eröffnete Bauwerk hat konstruktionsgeschichtliche Bedeutung und ist für die Stadt Bonn besonders identitätsstiftend. Zudem steht die Rheinbrücke beispielhaft für die Verkehrsgeschichte der Bundesrepublik. Das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland stellte nun nach eigenen Angaben den Antrag auf Unterschutzstellung der Friedrich-Ebert-Brücke im Bonner Norden.

Haben Sie schonmal gezählt? Jeder der beiden Brückenpylone der Friedrich-Ebert-Brücke ist durch 40 knallrote Schrägseile mit der Fahrbahnplatte verbunden – 20 in jeder Richtung. Das außergewöhnliche, sogenannte Vielseilprinzip prägt die Gestalt der Brücke bis heute und ist in dieser Dimension in Bonn das erste Mal zur Anwendung gekommen. Diese Konstruktionsweise geht auf einen Entwurf des renommierten Brückeningenieurs Hellmuth Homberg zurück und wurde in den Folgejahren regelrecht zum Exportschlager: Das Bonner Prinzip, eine große Anzahl von Seilen bildmächtig wie an einer Harfe aufzuspannen, wird heute weltweit für noch viel größere Brückenbauwerke verwendet, beispielsweise bei der 2019 eröffneten Puente Atlántico über den Panamakanal.

Das Rheinland ist Innovationszentrum für Brückenbau
„Die Friedrich-Ebert-Brücke reiht sich damit ein in die rheinländische Tradition als Innovationszentrum für den Brückenbau in der Nachkriegszeit“, so Landeskonservatorin Dr. Andrea Pufke. Schon die Düsseldorfer Rheinbrücken seien seit den 1950er Jahren wegweisend für den Schrägseil-Brückenbau gewesen. „Die Bonner Brücke ist eine wichtige konstruktionsgeschichtliche Weiterentwicklung des Düsseldorfer Prinzips. Insgesamt sind die Rheinbrücken sowohl der Vor- als auch der Nachkriegszeit von grundlegender Bedeutung für die Denkmallandschaft im Rheinland“, so Pufke.

Bedeutung für Bonn und die BRD
Für die Geschichte der Stadt Bonn ist die Brücke zudem Zeugnis der Verkehrsentwicklung in den Hauptstadtjahren, die in den 1960er Jahren mit einem wirtschaftlichen Boom zusammenfielen.

Die Friedrich-Ebert-Brücke entstand im Zuge des Ausbaus der Autobahn 565 als Anschluss an die gleichzeitig trassierte Autobahn 59 und parallel zum Ausbau des Köln/Bonn-Airports zum Hauptstadtflughafen. „Damit zeugt die Brücke von der baulichen Entwicklung Bonns als Bundeshauptstadt“, so Dr. Ralf Liptau, wissenschaftlicher Referent für Industrie- und Technikdenkmäler beim LVR-ADR.

Allerdings sei der Typus der Schrägseilbrücke auch über Bonn hinaus typisch gewesen für den Straßen-, insbesondere den Autobahnausbau jener Zeit. „Insofern“, so Liptau, „steht die Bonner Brücke auch insgesamt beispielhaft für ein wichtiges Kapitel der bundesdeutschen Verkehrsgeschichte.“

Denkmalantrag ist gestellt, wie geht es weiter?
Dass die Brücke vermutlich das Zeug zum Denkmal hat, ist der Autobahn GmbH des Bundes schon Anfang 2024 im Rahmen der formalen Beteiligung an der Planung zum Ersatzneubau mitgeteilt worden. Auf der Basis eines Gutachtens hat das Denkmalfachamt Ende Januar 2025 den Antrag auf Eintragung in die Denkmalliste bei der Bezirksregierung Köln gestellt. Für Eintragungen von Denkmälern sind gemäß Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen in der Regel die Kommunen, bei Landes- und Bundesimmobilien wie in diesem Fall die Bezirksregierungen zuständig.

Das Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalens sieht ein zweistufiges Verfahren vor: Die Eintragung eines Denkmals hat nach rein fachlichen Kriterien zu erfolgen. Fragen der Nutzung und Erhaltung werden erst nach der rechtskräftigen Eintragung des Denkmals behandelt.

Foto: Insbesondere mit den leuchtend roten Seilbündeln prägt die Friedrich-Ebert-Brücke den Bonner Norden seit inzwischen fast 60 Jahren. Silvia Wolf, LVR-ADR, 2025.

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