Redaktionsrichtlinien

(Stand 2007)

Die industrie-kultur wendet sich an eine breite Leserschaft. Deshalb sollten die Berichte verständlich, übersichtlich und stark illustriert sein. Dabei müssen die journalistisch orientierten Texte keineswegs die „wissenschaftliche Bodenhaftung“ verlieren. Die Berichte sollen informieren und zum Weiterforschen anregen.

Textaufbau und Inhalt

Insgesamt gilt: Die Texte müssen übersichtliche, am besten kurze Sätze haben. Aktiv ist besser als Passiv, Substantivierungen („ung-Wörter“) sollten vermieden werden. Bei längeren Berichten ist eine größere Stilvielfalt möglich als bei den Regionalmeldungen, die wegen ihrer Kürze eher Nachrichtencharakter haben. Hier muß das Wichtige – die Nachricht – ganz vorn stehen. Doch auch bei den Berichten ist der erste Absatz, der erste Satz für den Text entscheidend. Hier muß in einer Einführung deutlich werden, worum es geht und zum Weiterlesen reizen.

Jeder Beitrag und jede Meldung muß mindestens einen Hinweis auf die Informationsquelle haben – es sei denn, der Autor hat einen Vorfall selbst erlebt oder es handelt sich um allgemein bekannte Fakten.

In den meisten Fällen reichen allgemeine Literatur-Hinweise oder Angaben wie „teilte das Unternehmen xy mit.“, „berichtete die Nord-Ost-Zeitung“ im Fließ-Text aus. Es muß dabei vor allem deutlich werden, aus welcher „Ecke“ Informationen stammen, so daß Leser daraus ihre eigenen Schlüsse ziehen können.

Der Verweis auf Informationsquellen entspricht nicht nur einer sauberen wissenschaftlichen wie journalistischen Arbeit, sondern ist auch in juristischen Streitfällen – unter anderem bei Gegendarstellungen und aus falschen Darstellungen resultierenden Schadensersatzansprüchen – bedeutsam. Eine falsche Tatsachen-Behauptung wiegt ungleich schwerer als die von einem Autor zitierte, falsche Behauptung eines Informanten.

Bei allen Texten müssen Formalien beachtet werden. Hinweise zur Literatur, Anschriften etc. werden extra genannt. Zu jedem Foto muß es eine Bildunterschrift mit einem Hinweis auf den Fotografen/die Quelle und möglichst auch auf das Aufnahmejahr geben. Zu jeder Rezension gehören ein Autor/Herausgeber, ein Titel, eine Bezugsquelle/ein Verlag, eine Seitenzahl/Umfang und ein Preis. Außerdem muß der CvD mit vollständiger Adresse darüber informiert werden, wer ein Belegexemplar bekommt.

Textlängen

Die Texte sollten als unformatierte Dateien oder als einseitig maschinenbeschriebene Papiermanuskripte geschickt werden.

Meldungen für den Regionalteil sollten höchstens 1500 Zeichen (ohne Leerzeichen) haben. Damit passen mindestens drei Meldungen auf eine Seite im Regionalteil; im Durchschnitt haben etwa 3500 Zeichen mit Fotos und Überschriften auf einer Seite im Regionalteil Platz.

Eine Rezension für das „Lesezeichen“ sollte normalerweise bis zu 1000 Zeichen, höchstens aber 2000 Zeichen (ohne Leerzeichen) haben; im Durchschnitt haben auf einer Seite „Lesezeichen“ haben etwa 5500 Zeichen Platz.

Berichte und Artikel auf zwei Seiten sollten etwa 5000 bis 7500 Zeichen (ohne Leerzeichen) sowie (abhängig von der Zeichenzahl) zwei bis fünf Fotos haben. Auf vier Seiten haben etwa 12.000 Zeichen mit sechs bis acht Abbildungen Platz. (Achtung: Tabellen nehmen bei gleicher Zeichenzahl wesentlich mehr Platz ein!

Bildmaterial

Jeder Abzug und jedes Dia müssen mit Angaben über den Fotografen und das Aufnahmeobjekt versehen sein. Benötigt werden für den Druck in der industrie-kultur richtig belichtete, kontrastreiche und scharfe Bilder und zwar möglichst analoge Vorlagen, also Abzüge oder Dias!

Nur in Ausnahmefällen können digitale Vorlagen verwendet werden, am besten tiff- oder eps-Formate. Sollte die Datei nur im jpg-Format vorliegen, ist auch dieses möglich. Jedoch sollten die als Jpeg’s fotografierten Dateien nicht auf andere Formate umkopiert werden. Wenn jemand nur jpg-Dateien hat, sollte er sie ohne weitere Bearbeitung/Abspeichern an den Verlag bzw. CvD schicken. Wenn Dateien komprimiert werden müssen, geschieht dies besser über die zip-Software, die ohne Verlust komprimiert.

Die digitalen Vorlagen sollten eine Auflösung von mindestens 300 dpi, bezogen auf ein Bildformat von 13×18 Zentimetern haben. Derartige Dateien sollten wegen der großen Datenmengen nicht per e-Mail, sondern per Briefpost auf CD/DVD verschickt werden. Andere Übertragungsmöglichkeiten u.a. über Datenleitungen sind möglich, zu erfragen im Verlag bei Kai Münschke (02 01 / 862 06 – 24).

Redaktionsschluß

Der allgemeine Redaktionsschluß ist grundsätzlich bindend. Er liegt jeweils am Ende eines Quartals zu den Terminen

Heft 1:   31. Dezember              Erscheinungstermin          Anfang März
Heft 2:   31. März                                                                Anfang Juni
Heft 3:   30. Juni                                                                 Anfang September
Heft 4:   30. September                                                      Anfang Dezember

Jede Ausnahme muß mit dem CvD abgestimmt werden.

Für die Berichte der Schwerpunkt-Themen liegt der Redaktionsschluß jeweils einen Monat früher.

Stand: November 2007

Die Redaktion

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